Die DGG verleiht eine Reihe von Preisen und Ehrungen für herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unterschiedlichen Stadien ihrer Karriere, für Personen mit besonderem Engagement für die Geophysik, Beteiligung in der DGG, herausragende Lehre und für hervorragende Publikationen.

Vorschläge senden Sie bitte bis zum 30. November 2023 an: 

Komitee-Mitglieder: Ute Weckmann (GFZ), Heidrun Kopp (GEOMAR), Stefanie Donner (BGR), Michael Korn (ehemals Universität Leipzig), Alexander Barthel (Gesellschaft für Bohrlochmessungen mbH)

  • Vorschlagende müssen DGG Mitglied sein.
  • Vorgeschlagene müssen nicht Mitglied der DGG sein, sollten aber einen klaren DGG Bezug erkennen lassen (z.B. durch vorherige Teilnahme an der Tagung).
  • Doppelvorschläge können nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden, wenn die zu ehrende Leistung eindeutig zu gleichen Teilen erbracht wurde.

  • Der Vorschlag muss rechtzeitig und vollständig eingehen.

  • Es gibt kein Selbstvorschlagsrecht.

  • Vorschläge werden im Komitee Ehrungen ausgewertet und diskutiert, mitunter wird eine Reihung vorgenommen.
  • Die Preisvergabe wird auf Empfehlung des Komitees Ehrungen gemeinsam mit dem DGG-Präsidium entschieden (siehe jedoch die abweichenden Regeln beim Preis für herausragende Lehre).

Neben den hier angegebenen allgemeingültigen Voraussetzungen zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie weitere Besonderheiten zu den einzelnen Preisen und Ehrungen auf den jeweiligen Unterseiten, inklusive der einzureichenden Unterlagen.

Die Förderung von Frauen und Diversität ist ein zentrales Anliegen der DGG. Wir bitten daher explizit darum, bei Ihren Vorschlägen Frauen und Angehörige von Minderheiten zu berücksichtigen. Gleichzeitig rufen wir Frauen und Angehörige von Minderheiten auf, sich selbst an der Einreichung von Vorschlägen zu beteiligen.

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Nominierungen sichten die Mitglieder des Komitees alle Vorschläge, besprechen sich und erarbeiten für jeden Preis einen Vorschlag. Dieser Vorschlag wird mit entsprechender Begründung und den vollständigen Nominierungsunterlagen aller Nominierten dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand kann den Vorschlag des Komitees so übernehmen oder Einspruch einlegen. In diesem Fall werden Vorstand und Komitee das Für und Wider des Einspruchs erörtern, bis eine Einigung gefunden wird.