Als Ehrenmitglieder werden seit 1929 DGG-Mitglieder ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße um die Deutsche Geophysikalische Gesellschaft verdient gemacht haben.
Personen, die als Ehrenmitglieder aufgenommen werden sollen, können von DGG-Mitgliedern formlos vorgeschlagen werden. Dieser Vorschlag soll die besonderen Verdienste der nominierten Person im Hinblick auf für die DGG darlegen.