Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) lädt wissenschaftliche Expert:innen und die interessierte Öffentlichkeit dazu ein, den veröffentlichten Entwurf der neuen Forschungsagenda des BASE zu diskutieren, und Sie gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Anmeldefrist des öffentlichen Fachworkshops am 12. August 2024 abläuft.
Die Forschungsagenda benennt die Themenfelder und Fragestellungen für die (inter-)disziplinäre Forschung in den Aufgabengebieten des BASE. Sie bildet die Grundlage für die Planung der Forschungsvorhaben für die nächsten vier Jahre.
Interessent:innen können sich in die Diskussion zur BASE-Forschungsagenda einbringen
Die Forschung des BASE umfasst alle Aufgabenfelder des Amtes: Dazu gehören Fragen zur Stilllegung nuklearer Anlagen, zur Zwischenlagerung und Endlagerung von radioaktiven Abfällen und zur nuklearen Sicherheit. Es spielen sowohl naturwissenschaftlich-technische als auch sozial- und geisteswissenschaftliche Fragestellungen eine Rolle. Hier sind insbesondere die Themenfelder der Öffentlichkeitsbeteiligung und des langfristigen Wissenserhalts zu nennen.
Die Forschungsagenda liegt zunächst als Konsultationsfassung vor, die im Dialog mit Fachexpert:innen weiterentwickelt und finalisiert werden soll, um die Berücksichtigung einer Vielzahl unterschiedlicher Perspektiven zu ermöglichen. Auch die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen sich einzubringen.
Nächste Schritte im Konsultationsprozess zur Forschungsagenda
Veranstaltung in Berlin: Am 27. August 2024 richtet das BASE einen öffentlichen Fachworkshop in Berlin aus, auf dem die neue Forschungsagenda diskutiert wird. Im Rahmen dieses Workshops werden die Inhalte der Agenda vorgestellt und Räume zur Diskussion gegeben. Hier können Sie sich zum Workshop anmelden.
Einreichen einer Stellungnahme: Eine schriftliche Stellungnahme zur Konsultationsfassung der Forschungsagenda kann bis zum 20. September 2024 an die E-Mail-Adresse forschung@base.bund.de eingereicht werden.
Auswertung der Rückmeldungen: Das BASE wird die Stellungnahmen und die Ergebnisse des Fachworkshops auswerten und dabei alle schriftlichen und mündlichen Rückmeldungen berücksichtigen. Da sich alle Forschungstätigkeiten des BASE an seinem gesetzlichen Aufgabenspektrum orientieren müssen, fließen bei den Abwägungen auch die Zuständigkeiten und Arbeitskapazitäten des BASE mit ein. Unter Berücksichtigung aller zuvor genannten Aspekte wird dann eine finalisierte Forschungsagenda erstellt.
Freigabe und Veröffentlichung: Nach Freigabe der finalen Forschungsagenda durch das Bundesumweltministerium wird die finalisierte Fassung veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist für den Zeitraum bis Ende 2024 vorgesehen. Zusätzlich wird die Auswertung der Konsultationsergebnisse veröffentlicht.